AGB
§1 Weitergabeverbot
Alle Informationen, einschließlich der Objektnachweise der Kolarski real estate & trading GmbH, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Eine Weitergabe dieser Informationen an Dritte ist ohne ausdrückliche, zuvor schriftlich erteilte Zustimmung der Kolarski real estate & trading GmbH untersagt.
Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt es infolgedessen durch den Dritten – oder durch eine Person, an die dieser die Informationen weitergegeben hat – zum Abschluss des Hauptvertrags, ist der Kunde verpflichtet, der Kolarski real estate & trading GmbH die vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
§2 Maklerprovision
Die Maklerprovision wird mit Abschluss des Vertrags fällig.
§3 Doppeltätigkeit
Die Kolarski real estate & trading GmbH ist berechtigt, sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig zu sein.
§4 Informationspflicht
Der Auftraggeber verpflichtet sich, vor Abschluss eines Kaufvertrags unter Angabe von Name und Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei der Kolarski real estate & trading GmbH anzufragen, ob deren Tätigkeit zur Zuführung dieses Partners geführt hat.
Zudem erteilt der Auftraggeber der Kolarski real estate & trading GmbH Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Unterlagen – insbesondere Bauakten – sowie zur Nutzung aller Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG-Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.
§5 Ersatz- und Folgegeschäfte
Eine Provisionspflicht des Auftraggebers besteht auch bei sogenannten Ersatzgeschäften. Diese liegen beispielsweise vor, wenn der Auftraggeber durch die Tätigkeit der Kolarski real estate & trading GmbH eine alternative Gelegenheit zum Abschluss eines Hauptvertrags erhält – etwa mit dem Rechtsnachfolger des ursprünglich nachgewiesenen Vertragspartners oder wenn er das Objekt kauft, anstatt es zu mieten bzw. umgekehrt.
Es ist hierfür nicht erforderlich, dass das Ersatzgeschäft dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich völlig gleichkommt. Es genügt, dass ein wirtschaftlicher Zusammenhang im Sinne der Rechtsprechung besteht.
§6 Aufwendungsersatz
Kommt kein Vertragsabschluss zustande, ist der Kunde verpflichtet, der Kolarski real estate & trading GmbH die nachgewiesenen Auslagen zu erstatten (z. B. für Inserate, Online-Präsentation, Telefon- und Portokosten, Besichtigungen und Fahrtkosten).
§7 Eigentümerangaben
Die von der Kolarski real estate & trading GmbH übermittelten Objektinformationen stammen vom Verkäufer oder einem von diesem beauftragten Dritten. Die Kolarski real estate & trading GmbH hat diese Angaben nicht auf Richtigkeit überprüft und übernimmt hierfür keine Haftung. Es obliegt dem Kunden, die Informationen eigenständig zu prüfen.
§8 Haftungsbegrenzung
Die Haftung der Kolarski real estate & trading GmbH ist auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten beschränkt, sofern dadurch weder Körper- noch Gesundheitsschäden oder der Tod des Kunden verursacht wurden.
§9 Verjährung
Schadenersatzansprüche des Kunden gegen die Kolarski real estate & trading GmbH verjähren innerhalb von drei Jahren. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der schadensauslösenden Handlung. Sofern gesetzliche Regelungen im Einzelfall zu einer kürzeren Verjährungsfrist führen, gelten diese vorrangig.
§10 Gerichtsstand
Sind beide Parteien Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, gilt der Geschäftssitz der Kolarski real estate & trading GmbH als Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche Verpflichtungen und Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis.
§11 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt und dem übrigen Vertragsinhalt nicht widerspricht.